Grundsätzlich stehen Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes die gleichen Rechte zu, wie jedem Bürger: das Jedermannsrecht (vorläufige Festnahme bei dringendem Tatverdacht), sowie das Recht auf Notwehr und Notstand.
Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes dürfen keine hoheitlichen Aufgaben ausführen, wie sie die Polizei ausüben kann.
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit von Sicherheitsdienstmitarbeitern sind § 34a Gewerbeordnung (GewO), die Bewachungsverordnung (BewachV) und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23